HUTH VERMÖGENSBERATUNG
Versicherungsmakler & Finanzdienstleistungen e.K.
Inhaber: Dipl.-Kaufmann Reinhard Huth
Holtzendorffstraße 8|14057 Berlin-Charlottenburg
Telefon: +49 (0)30 / 327 930 11
Fax: +49 (0)30 / 327 930 19
Vermoegen@Huth-HVB.de
Huth-HVB.de
Registergericht: AG Berlin – Charlottenburg
Registernummer: HRA 44264 B
Die Registriernummern der HUTH VERMÖGENSBERATUNG e.K.:
Versicherungsvermittlerregister ist D-3680-BWHZ2-95
Finanzanlagenvermittlerregister ist D-F-107-T7CR-54.
Umsatz-Steuer ID: DE274285357
Information zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts und der EU-Vermittlerrichtlinie
Das müssen Sie vor Abschluss eines Vertrages wissen:
Nachdem das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vom 19.12.2006 am 22.12.2006 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, tritt nun die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in Deutschland am 22. Mai 2007 in Kraft.
Grundsätzlich benötigt jeder, der künftig als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, eine Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn der Vermittler oder Berater der IHK die notwendige Sachkunde nachgewiesen hat. Durch die Sachkundeprüfung soll sichergestellt werden, dass der Vermittler oder Berater über die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt.
Registrierung im Versicherungsvermittlerregister
Aufgrund der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung (Richtlinie) besteht für alle Mitgliedsstaaten die Verpflichtung, die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung einer Erlaubnispflicht zu unterziehen.
Die Richtlinie wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wirksam. Der deutsche Gesetzgeber musste die Vorschriften in deutsches Recht umsetzen.
Das Gesetz zur Neuregelung der Versicherungsvermittler ist am 22. Mai 2007 in Kraft getreten (s. u.).
Das Erlaubnisverfahren dient der Prüfung der Zuverlässigkeit,
der geordneten Vermögensverhältnisse, der nötigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie der „angemessenen Kenntnisse und Fähigkeiten“ auf dem Gebiet der Versicherungsvermittlung.
IHK Berlin Februar 2008: http://www.ihk-berlin.de/recht_und_fair_play/gewerberecht/816656/Versicherungsvermittler.html
Das
Erlaubnis- und Registrierungsverfahren beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.,
Breite Strasse 29,
10178 Berlin,
ist von uns durchlaufen worden.
Sie finden uns im Versicherungsvermittlerregister (IHK, DIHK, AHK.) unter http://www.vermittlerregister.info.
Die Registriernummer der HUTH VERMÖGENSBERATUNG e.K. im Vermittlerregister ist D-3680-BWHZ2-95.
– Telefonnummer des Vermittlerregisters: 0180 6 00 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/ Anruf).
– Website des Vermittlerregisters: www.vermittlerregister.info
Versicherungsmakler mit Erlaubnis
Die HUTH VERMÖGENSBERATUNG e.K. ist im Vermittlerregister als “Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO“ eingetragen.
„Nachdem die Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) erteilt wurde, erfolgt die Registrierung der Versicherungsvermittler und -berater im Vermittlerregister. Das Register ist bundesweit mit allen IHKs vernetzt und wird beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) geführt. Es ermöglicht Kunden, Versicherungsunternehmen und auch ausländischen Behörden die Überprüfung, ob ein Versicherungsvermittler oder -berater zugelassen ist. Auch die Einordnung, ob jemand als Makler oder als Vertreter tätig ist, wird hier transparent.“
IHK Berlin: http://www.berlin.ihk24.de
Mein Status gemäß Gewerbeordnung
Es besteht auch die Zulassung nach § 34c Abs. 1 GewO.
Die Zulassungsbehörde ist das BA Tempelhof-Schöneberg,
Abt. Ordnungsamt/Gewerbeangelegenheiten,
Tempelhofer Damm 165,
10820 Berlin.
Die Aufsichtsbehörde ist das BA Charlottenburg-Wilmersdorf,
Abt. Wirtschaft,
Hohenzollerndamm 174-177,
10713 Berlin.
34d Abs. 1 GewO siehe oben
Ich bin auch nach § 34f GewO tätig.
(Finanzanlagevermittler im Vermittlerregister gem. § 11a Abs. 1 GewO)
Ich habe die Genehmigung nach § 34f Abs.1 mit der
Registriernummer D-F-107-T7CR-54.
Er umfasst die „Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft / ausländischen Investmentanteilen / sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden / öffentl. angebotenen Anteilen von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft“
- Ampega Gerling
- Carmignac, C-Quadrat
- DJE, DWS
- Dimensional
- Ethenea Independent Investors S.A.
- Franklin Templeton
- iShares
- Metzler, Prima Fonds
- Pioneer
- Sauren, …
Investmentfonds
Ich vermittle u. a. Investmentfonds folgender Kapitalanlagegesellschaften:
Versicherungsmakler ist nur, wer nach § 93 HGB (42a Abs.3 VVG-E) gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluß von Versicherungsverträgen übernimmt.
Es bestehen keine vertraglichen Verpflichtungen zur Versicherungsvermittlung für einen oder mehrere Versicherer.
Der Versicherungsmakler ist laut EU-Vermittlerrichtlinie zu einer ausgewogenen Marktuntersuchung hinsichtlich des Versicherungsproduktes verpflichtet, um passenden Versicherungsschutz für den Kunden zu ermitteln bzw. zu empfehlen.
Als Kunde haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, auf bestimmte Leistungen zu verzichten, und sich für ein anderes als das empfohlene Versicherungsunternehmen und/oder -produkt zu entscheiden.
Bedenken Sie also: Der Versicherungsmakler steht auf der Seite des Kunden!
Meine Beteiligungen – Mein Vermittlerstatus
Die HUTH VERMÖGENSBERATUNG e.K. ist u. a. als Versicherungsmakler tätig.
Es bestehen für uns keinerlei Verpflichtungen, Finanzmarktprodukte eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen zu vermitteln.
Unsere Stellung am Markt ist die der Vermittlungsfreiheit von Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften oder vergleichbaren Produktanbietern.
Die HUTH VERMÖGENSBERATUNG e.K. verfügt über keine direkte oder indirekte Beteiligung an einem Versicherungsunternehmen; weder durch Stimmrechte noch durch Kapitalbeteiligungen.
Ebenso verfügt kein Versicherungsunternehmen über eine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten bzw. am Kapital der HUTH VERMÖGENSBERATUNG e.K
Wir besitzen eine gesetzeskonforme
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung..
weitere berufsrechtliche Regelungen:
§§ 59 bis 68 Versicherungsgesetz
Versicherungsvermittlungsverordnung (siehe auch unten)
Sie haben die Möglichkeit, sich an folgende Ombuds-/Schlichtungsstellen zu wenden:
Tip: Wenden Sie sich zuerst an den Ombudsmann, bevor Sie die Versicherungsaufsicht oder ein Gericht einschalten. Nur dann darf der Ombudsmann tätig werden.
Ombudsstelle für Investmentfonds (für „offene Investmentfonds“)
des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
„Die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI ist der zuständige Ansprechpartner für Privatanleger, wenn Fragen eine Gesellschaft betreffen, die sich ihrem Ombudsmannverfahren angeschlossen hat. Es kann sich dabei um Mitgliedsgesellschaften des BVI aber auch um andere Gesellschaften handeln.“
Unter den Linden 42 | 10117 Berlin
Telefon (030) 6449046-0 | Telefax (030) 6449046-29
ombudsstelle-investmentfonds.de | info@ombudsstelle-investmentfonds.de
Schlichtungsstelle für Investmentfonds (für „offene Investmentfonds“)
der BaFin nach dem Investmentgesetz – „Schlichtungsstelle“
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht –
Schlichtungsstelle nach dem Investmentgesetz, – Referat Q 21 –
Graurheindorfer Straße 108 | 53117 Bonn
Telefon: (0228) 4108-0 | Telefax: (0228) 4108-62299
bafin.de | schlichtungsstelle-investment@bafin.de
„Die Schlichtungsstelle der BaFin ist zuständig für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Investmentgesetz, die nicht in die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des BVI fallen.
Schlichtungsgesuche sind schriftlich unter kurzer Sachverhaltsschilderung und Beifügung der zur Prüfung erforderlichen Unterlagen in Kopie“ einzureichen.“
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.
Sitz, Registered office: Georgenstraße 25 | 10117 Berlin
Postanschrift, Postal address: Postfach 64 02 22 | 10048 Berlin
Telefon (030) 257 616 90 | Telefax (030) 257 616 91
www.ombudsstelle-gfonds.de | info@ombudsstelle-gfonds.de
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32 | 10006 Berlin
versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die private Kranken-und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22 | 10052 Berlin
Telefon: 01802 – 55 04 44 (6ct pro Anruf aus dem dt. Festnetz)
Telefax: 030 – 20 45 89 31
pkv-ombudsmann.de
weitere Information finden Sie unter:
bafin.de, Suchbegriff „Ombudsleute“ eingeben
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Graurheindorfer Str. 108 | 53117 Bonn
„Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – vereinigt seit ihrer Gründung im Mai 2002 die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach.“
Hinweis: Zu den Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gehört es, Missstände in den beaufsichtigten Unternehmen zu beseitigen.
Sie ist jedoch keine Schlichtungsstelle.
Ausnahme:
Ombuds-/Schlichtungsstelle für offene Investmentfonds und geschlossenen Fonds.
Wir verweisen weiter auf die MiFID (Markets in Financial Instruments Directive, deutsch: Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, ebenso amtlich als Kurzform auch: Finanzmarktrichtlinie).
Sie ist eine Richtlinie der EU zur Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt.
Die Finanzmarktrichtlinie wurde veröffentlicht unter dem offiziellen Titel „Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates“
Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vom 19. Dezember 2006 veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2006
Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
(Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV) vom 15. Mai 2007 veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 21. Mai 2007
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